Alle unsere Rechnungen sind am vorgesehenen Fäligkeitsdatum zahlbar. Bei jeder Zahlungsverzôgerung ist der Kunde automatisch und ohne vorherige lnverzugsetzung zur Zahlung von vertraglichen Verzugszinzen in Hôhe von 12% jährlich auf den geschuldeten Betrag verpflichtet.
Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstermin erhôht sich der Gesamtbetrag der Rechnung oder des zu zahlenden Restbetrags ohne lnverzugsetzung – zuzüglich zu den obengenannten Zinsen – um 15% als vertragliche Pauschalentschädigung wegen Nichtzahlung der Rechnung am vorgesehenen Fälligkeitstag, wobei dieser Betrag nicht weniger als 50 EUR ausmachen kann.
lst eine Rechnung am Fäfligkeitstermin nicht bezahlt, so geht für die anderen noch nicht falligen Rechnungen der Vorteil der eingeräumten Zahlungsfrist verloren und sie werden unmittelbar ohne lnverzugsetzung fallig, auch wenn sie Gegenstand eines noch nicht falligen Wechsels sind.
Um zulässig zu sein, müssen Beanstandungen in bezug auf Rechnungen schriftlich innerhalb einer Woche nach dem Versand der Rechnung erhoben werden.
Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns ist Verviers unbeschadet des Erstellungs-oder Ausfiihrungsortes des Vertrags.
Ce site utilise des cookies. Veuillez vous informer avant de continuer à naviguer sur le site : En savoir plus.